Satzung

Satzung

Alle in der Satzung verwendeten Berufs-, Funktions- und Personenbezeichnungen beziehen sich unabhängig von der benutzten Form sowohl auf das weibliche als auch auf das männliche Geschlecht.

§1 Name und Sitz

Die gemeinnützige Unternehmergesellschaft (gUG) führt den Namen „Medizin für die Welt gUG (haftungsbeschränkt)“.
Der Sitz der gUG ist Tübingen.
Die gUG ist parteipolitsich neutral und überkonfessionell. Sie ist an keine fremden Weisungen gebunden.

§2 Grundlage der gUG

Die gUG ist parteipolitisch neutral und überkonfessionell. Sie ist an keine fremden Weisungen gebunden.

§3 Zweck der gUG

Die gUG verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck der gUG ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Die Beschaffung und Bereitstellung von materiellen, ideellen und finanziellen Mitteln sollen vor allem Menschen – insbesondere Kindern, jungen Erwachsenen und Familien – in medizinisch unterversorgten Ländern durch Hilfsmittelversorgung und apparative Bereitstellung sowie durch operative, medikamentöse, begleitende humanitäre Maßnahmen oder durch Aus- und Weiterbildung von einheimischem Personal eine verbesserte Lebensqualität ermöglichen.
Der Satzungszweck soll durch Errichtung von humanitären und medizinischen Projekten sowie durch Aktivitäten zur Verbesserung der Lebensqualität von kranken und behinderten Menschen und durch die Förderung von Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Erkrankungen verwirklicht werden. Darüber hinaus soll der Satzungszweck durch die Herausgabe und Verbreitung von Informationsmaterial und sonstiger Publikationen sowie durch öffentliche Vorträge, Schulungen, Seminare, Versammlungen und sonstige Veranstaltungen verwirklicht werden.
Die gUG kann auch mit anderen Organisationen, Vereinen oder Stiftungen zusammenarbeiten, die ähnliche Ziele verfolgen.
Die Mittel für die Verwirklichung des Satzungswecks werden durch Zuwendungen, Zuschüsse, Fördermittel, durch Geld- und Sachspenden sowie durch den Vertrieb von Druckschriften und sonstigen Artikeln, soweit sie den Satzungszielen dienen, aufgebracht.


§4 Gemeinnützigkeit / Selbstlosigkeit

Die gUG ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Mittel der gUG dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der gUG fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der gUG erhalten.

§5 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§6 Stammkapital

Das Stammkapital der gUG beträgt 1.000 € und wird vollständig vom Gründer und Alleingesellschafter Dr. Thomas Löhle (Geschäftsanteil Nr. 1) übernommen.


§7 Auflösung der gUG / Wegfall der bisherigen steuerbegünstigten Zwecke

Bei Auflösung oder Aufhebung der gUG oder bei Wegfall ihres bisherigen Zweckes fällt das Vermögen der gUG an den gemeinnützigen Verein „Man Maya Med – Verein zur Förderung Humanitärer und Medizinischer Hilfe in Entwicklungsländern e.V.“, der es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.